Corona Regeln
Maximal in Zweier-Reihen fahren, sofern die Einsatzleitung der Polizei nichts anderes vorgibt. Hier geht es insbesondere um den notwendigen Mindestabstand (1,5 Meter) wegen der Coronaregeln. Maskenpflicht besteht nur, wenn mehr als 2500 Teilnehmer festgestellt werden. Dabei müssen dann Augen und Ohren unverdeckt bleiben.